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10 Gründe ROTTER RECHTSANWÄLTE nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage zu mandatieren

  1. Garantiert beste Ergebnisse seit 25 Jahren: Alle unsere Berufsträger und sonstigen Fachkräfte sind seit unserer Gründung im Jahre 1998 dem Ziel verpflichtet, für die Mandanten in den anspruchsvollen Fällen des Bank- und Kapitalmarktrechtes nachhaltige Erfolge herbeizuführen und insbesondere messbaren wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Wir haben dies, wie allein die von uns erstrittenen Grundsatzurteile belegen, in einer Vielzahl von Fällen nachweisbar erreicht. Oftmals gelingt uns im Interesse unserer Mandanten bereits der Abschluss eines Vergleiches, so dass es einer gerichtlichen Klärung von vornherein nicht bedarf.

  2. Anerkannt führende Kanzlei: Aufgrund der für unsere Mandanten erzielten Erfolge, sind wir eine der anerkannt führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger und Bankkunden. Hiervon profitieren Sie als Mandant, weil Gerichte und Anspruchsgegner unsere schriftlichen ausgearbeiteten Rechtsstandpunkte und unseren mündlichen Vortrag vor Gericht sehr ernst nehmen. So können wir regelmäßig zugunsten unserer Mandanten auch attraktive Vergleiche abschließen.

  3. Führend im Bereich Kapitalanlegermusterverfahren und Schadenersatzprozessen wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen: Seit 2006 sind wir in sechs Schadenersatzprozessen wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz von Oberlandesgerichten zum Musterklägervertreter ausgewählt und bestellt worden und insoweit führend in Deutschland. Mit acht im Bereich des Kapitalanlegermusterverfahrens bzw. der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen zu Gunsten von Anlegern erstrittener Grundsatzurteile des BGH bzw. des Europäischen Gerichtshofs sind wir auch unter Zugrundelegung dieses Kriteriums führend in Deutschland.

  4. Wir kennen die Fallstricke und Tücken bei den angebotenen Finanzprodukten. Aufgrund der Betreuung mehrerer tausend Schadensfälle verfügen wir über umfangreiches Hintergrundwissen zu den unseren Mandanten angebotenen Finanzprodukten. So können wir effektiv die in Finanzprodukte hineinstrukturierten Nachteile, wie etwa weiche Kosten, Margen, Provisionen, unfaire Kündigungsrechte oder sonstige Parameter benennen und zugunsten unserer Mandanten bei der Anspruchsdurchsetzung nutzen.

  5. Einzigartige Wissensdatenbank zu Fehlverhalten von Finanzdienstleistern: Getreu dem Motto, dass man aus Fehlern lernen soll, haben wir aus den zahlreichen Haftungsfällen, die wir seit 1998 für unsere Mandanten betreut haben, eine Wissens- und Urteilsdatenbank zum Fehlverhalten einzelner Finanzdienstleister aufgebaut. Unsere Mandanten, die uns mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragen, profitieren umfassend von diesem „Wissensschatz“. So wissen wir häufig schon bei der bloßen Nennung des Namens eines Finanzdienstleisters, welches Anreizsystem oder welche Vertriebsmethodik dort jeweils vorherrscht und welche Nachteile hierdurch für die Kunden verbunden sind.

  6. Betriebswirtschaftliches und finanzmathematisches Know How: Die Lösung von komplexen kapitalanlagerechtlichen Fällen erfordert mehr als nur die Kenntnis der Rechtslage. Vor allem betriebswirtschaftliches und finanzmathematisches Hintergrundwissen ist beispielsweise bei der Beurteilung von Bilanzen oder strukturierten Finanzprodukten unerlässlich. Unsere Kanzlei verfügt über die insoweit erforderliche Expertise und die erforderlichen Kooperationspartner. Angefangen von der Doppelqualifikation unseres Gründungspartners, der nicht nur Rechtswissenschaften sondern auch Betriebswirtschaftslehre studiert hat, bis hin zu erfahrenen Finanzmathematikern und ehemaligen Investmentbankern, die fester Bestandteil unseres Expertennetzwerkes sind und uns etwa detaillierte Einsichten in die Strukturierung von Finanzprodukten vermitteln, reicht das Spektrum der Expertise.

  7. Prozessfinanzierung: Wir kooperieren seit mehr als sieben Jahren exklusiv mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG, Wien. Aufgrund unserer Erfolge und der langjährigen und verlässlichen Zusammenarbeit erhalten wir, sofern wir im Rahmen eines Prüfgutachtens überwiegende Erfolgsaussichten bejahen, in der Regel kurzfristig und unbürokratisch eine Finanzierungszusage der Advofin AG. Dieser Prozessfinanzierungsvertrag stellt sicher, dass sie als geschädigter Anleger nur im Erfolgsfall die Erfolgsbeteiligung zu bezahlen haben und damit den Gutes-Geld-dem-Schlechten-Hinterherwerfen-Effekt vermeiden.

  8. Unabhängigkeit: Weil wir nur die Interessen von Investoren, Kapitalanlegern und Bankkunden vertreten, sind wir unabhängig. Aufgrund unserer Unabhängigkeit können wir frei von potentiellen Interessenkonflikten agieren und werden dementsprechend regelmäßig von namhaften Investoren, darunter zahlreichen großen Kapitalanlagegesellschaften, Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen mit der Lösung komplexer bank- und insbesondere kapitalmarktrechtlicher Probleme beauftragt.

  9. Weltweite Vernetzung: Wir sind weltweit vernetzt mit Kanzleien, die in ihrem Heimatland auch jeweils führend sind. So sind wir Gründungspartner des internationalen World Investor Lawyer Network (WIN). Dies ermöglicht uns, die Interessen unserer Mandanten im Team mit unseren Kooperationspartnern in allen bedeutenden Jurisdiktionen der Welt zu vertreten. Diese weltweite Vernetzung ist kein Selbstzweck, sondern Sie als Mandant profitieren davon unmittelbar, wie zahlreiche von uns erfolgreich gelöste Schadenskomplexe belegen. So konnten wir beispielsweise in einem Fall, bei dem wir mehrere hundert Kapitalanleger vertreten haben, mit Hilfe eines Auskunftsersuchens in den USA beweisen, dass der Anspruchsgegner Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der von ihm verbreiteten Kapitalmarktinformation hatte. Nachdem wir dies durch Vorlage der Beweisstücke gegenüber dem Anspruchsgegner beweisen konnten, konnte (nur) für die von uns vertretenen Anleger eine großzügige vergleichsweise Kompensation der Schadenersatzansprüche erzielt werden. Aufgrund der in diesem Vergleich getroffenen Stillschweigensvereinbarung können weitere Ausführungen hierzu nicht erfolgen, wofür wir freundlich um Verständnis bitten.

  10. Höchsten wissenschaftlichen Standards verpflichtet: Unsere Erfolge verdanken wir der Orientierung an den höchsten rechtswissenschaftlichen Standards und der engen Verknüpfung dieses Expertenwissens mit umfassender Branchenkenntnis und vieljähriger Prozesserfahrung. Durch zahlreiche wissenschaftliche Buch- und Fachveröffentlichungen und Vortragstätigkeit mit führenden Rechtswissenschaftlern und BGH-Richtern sichern wir laufend unsere Expertise und können so auch neueste Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft zu Gunsten unserer Mandanten nutzen. Im Rahmen unserer wissenschaftlichen Tätigkeit nehmen wir darüber hinaus aktiv an der rechtswissenschaftlichen Diskussion bei der Auslegung von Gesetzen oder Urteilen teil und vertreten auch hier konsequent im Interesse unserer Mandanten investoren- und anlegerfreundliche Rechtsauffassungen.