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10 Gründe ROTTER RECHTSANWÄLTE vor dem Abschluss eines Kapitalanlagegeschäfts zu mandatieren

  1. 26 Jahre Erfahrung: Seit 26 Jahren beraten wir große private und institutionelle Vermögen vor dem Abschluss von Kapitalanlagen. So begleiten wir unsere Mandanten etwa bei der Auswahl eines Vermögensverwalters und beim Abschluss von Vermögensverwaltungsverträgen.

  2. Anerkannt führende Kanzlei:  Wir sind eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger und Bankkunden.

  3. Umfassende Kenntnis von Vermögensverwaltungsverträgen: Wir kennen seit vielen Jahren die Verträge aller bedeutenden Vermögensverwalter in Deutschland. Seit 2008 sind Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Klaus Rotter im Beirat der Elitereportredaktion (www.elitereport.de) und wählen jährlich im Rahmen eines aufwendigen Auswahlprozesses aus ca. 50 Verträgen, die zehn für Kunden fairsten Vermögensverwaltungsverträge aus. Diese umfassende Kenntnis von Vermögensverwaltungsverträgen versetzt uns auch in die Lage für unsere Mandanten in Vertragsverhandlungen, die optimalen Bedingungen durchzusetzen.

  4. Wir sind selbst für die Verwaltung großer Vermögen verantwortlich: Wir wissen selbst, wie große Vermögen professionell verwaltet werden. So ist unser Gründungspartner, Rechtsanwalt Klaus Rotter seit 2007 Mitglied des Vorstands des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks und damit verantwortlich für die optimale Verwaltung eines hohen dreistellige Millionenvermögens. Er konnte hierbei insbesondere durch die Auswahl eines geeigneten unabhängigen Beraters dazu beitragen, dass das Vermögen unter konsequenter Diversifikation schwankungsärmer und trotzdem rentabler verwaltet wird.

  5. Wir kennen die Fallstricke und Tücken bei den angebotenen Finanzprodukten. Aufgrund der Betreuung mehrerer tausend Schadensfälle verfügen wir über umfangreiches Hintergrundwissen zu den angebotenen Finanzprodukten. So können wir Sie davor schützen, dass Sie Produkte erwerben, die zu Lasten Ihres Vermögens mit weichen Kosten, Margen, Provisionen oder sonstigen Parametern belastet sind.

  6. Einzigartige Wissensdatenbank zu Fehlverhalten von Finanzdienstleistern: Getreu dem Motto, dass man aus Fehlern lernen soll, haben wir aus den zahlreichen Haftungsfällen, die wir seit 1998 für unsere Mandanten betreut haben, eine Wissens- und Urteilsdatenbank aufgebaut, in der insbesondere die Ursachen des Haftungsfalles dokumentiert sind. Unsere Mandanten, die uns vor der Kapitalanlage konsultieren, profitieren umfassend von diesem „Wissensschatz“. So stellen wir etwa beim Abschluss der Vermögensverwaltungsverträge für unsere Mandanten sicher, dass  tatsächlich das zwischen unserem Mandanten und dem Vermögensverwalter vereinbart wird, was der Kunden wünscht.

  7. Unabhängigkeit: Weil wir nur die Interessen von Investoren, Kapitalanlegern und Bankkunden vertreten, sind wir tatsächlich unabhängig. Aufgrund unserer Unabhängigkeit können wir ausschließlich im Interesse unserer Mandanten agieren. Auch deshalb werden wir von namhaften privaten und institutionellen Investoren beauftragt.

  8. Internationales Partnernetzwerk: Aufgrund unseres weltweiten Netzwerks an Kooperationspartnern können wir Sie auch bei Kapitalanlagen im europäischen oder außereuropäischen Ausland kompetent beraten.

  9. Wir zertifizieren Vermögensverwalter: Wir haben für das Institut für Vermögensschutz GmbH die „Grundsätze für eine am Kundeninteresse ausgerichtete Vermögensverwaltung“ (Prüfkriterien) entwickelt und ausgearbeitet. Diese Prüfkriterien sind Grundlage für die Zertifizierung von Vermögensverwaltern, die das Zertifikat „Konsequent am Kundeninteresse ausgerichtete Vermögensverwaltung“ erlangen möchten. Vor allem für Kunden, die einen Vermögensverwalter beauftragen wollen, stellen wir sicher, dass sowohl vor, beim und nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages diese Prüfkriterien eingehalten werden.

  10. Höchsten wissenschaftlichen Standards verpflichtet: Durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit mit führenden Rechtswissenschaftlern und BGH-Richtern sichern wir laufend unsere Expertise und können so auch neueste Entwicklungen in Rechtsprechung und Wissenschaft zu Gunsten unserer Mandanten nutzen.