Navigation

Abfindung für DEWB-Aktionäre?

Seitdem das Thüringer Oberlandesgericht in Jena am 22.12.2004 entschieden hat, dass die Jenoptik AG Aktionären eine Abfindung bezahlen muss, die DEWB-Aktien erworben haben, werden vereinzelt sehr pauschal Verhaltensempfehlungen für DEWB-Aktionäre abgegeben. Rotter Rechtsanwälte warnt davor, vorschnell und gegebenenfalls unnötig kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt in diesem Zusammenhang trotz des ergangenen – aber nicht rechtskräftigen – Urteils eine Fülle von Fragen, die noch zu klären sind und von denen die Aussichten des einzelnen DEWB-Aktionärs, einen Abfindungsanspruch erfolgreich geltend machen zu können, abhängen. DEWB-Aktionäre sollten sich daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, bevor sie sich vorschnell auf ein ungewisses, möglicherweise sehr teueres Abenteuer einlassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)