Navigation

Deutsche Telekom AG zahlt 120 Mio. USD in Sammelklageverfahren

Klaus Rotter, Partner der auf Kapitalanlegerschutz spezialisierten Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, begrüsst ausdrücklich den von der Deutschen Telekom AG in den USA geschlossenen Vergleich im Rahmen der dort anhöngigen Prospekthaftungs-Sammelklage. Hierzu Klaus Rotter: „Das ist insbesondere eine gute Nachricht für alle in Deutschland klagenden Telekom-Aktionäre.“ Dieser Vergleich ist praktisch als ein Schuldeingeständnis der Deutschen Telekom zu werten. Mit diesem Vergleich hat das Unternehmen zu offenbar relativ günstigen Konditionen eine drohende Niederlage im Geschworenenprozess abwenden können. Das US-Verfahren befand sich bereits seit einiger Zeit in der Phase der dort üblichen vorgerichtlichen Beweisaufnahme, in deren Rahmen die Telekom den Klägervertretern umfangreiche interne Unterlagen offen legen musste. Die Herausgabe diese Unterlagen auch für das deutsche Klageverfahren, die schon im Jahre 2003 von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte beantragt wurde, war aufgrund der Intervention des Bundesjustizministeriums verhindert worden. Dazu Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte und spezialisiert auf US-Sammelklagen: „Durch diesen Vergleich wird sich der Druck auf die Deutsche Telekom AG allerdings auch für die deutschen Klageverfahren erhühen, denn zu Recht werden sich deutsche Aktionäre fragen, warum sie anders behandelt werden sollen als die amerikanischen Anleger“. Die Deutsche Telekom AG hat am 28.01.2005 einen Vergleich mit den Klägervertretern im amerikanischen Sammelklageverfahren über 120 Mio. US-$ gemeldet. Die zugrunde liegende Vereinbarung umfasst alle Ansprüche, die in den USA im Kontext mit dem öffentlichen Kaufangebot von Telekom-Aktien in Form sog. ADSs (American Depositary Shares) im Juni 2000 geltend gemacht werden. Berechtigt an dem Vergleich teilzunehmen sind Anleger, die die ADS zwischen 19.06.2000 und 21.02.2001 erworben haben. Die Wirksamkeit dieses Vergleichs bedarf allerdings noch der Zustimmung des zuständigen Richter am U.S. District Court for the Southern District of New York.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; mail@rrlaw.de)