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Deutsche Vermögensfonds I KG (Master Star Fund)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15.06.2005 die Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte des Deutschen Vermögensfonds I angeordnet, da die hierzu erforderliche Genehmigung fehlte. Zuvor war auch in verschiedenen Publikationen, u. a. FINANZTEST, vor einer Beteiligung, gewarnt worden. Den betroffenen Anlegern stehen u. U. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder Prospekthaftungsansprüche zu.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)