Mündliche Verhandlung im Zusammenhang mit den Anfechtungsklagen gegen die T-Online-Verschmelzung
In der mündlichen Verhandlung am 04.11.2005 vor dem Landgericht Darmstadt, die aus Anlass des von T-Online eingeleiteten Freigabeverfahrens nach § 16 UmwG stattgefunden hat, hat die Vorsitzende Richterin erstmals angedeutet, wie sie die Sach- und Rechtslage einschätzt. In der knapp dreistündigen Verhandlung hat die Vorsitzende zum Ausdruck gebracht, dass die Einwände gegen den Verschmelzungsbeschluss – nach erster Einschätzung der Kammer – jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet sind. Auch eine Interessenabwägung führt deshalb möglicherweise nicht zu einem Vorrang des Interesses von T-Online, die Verschmelzung ungeachtet der Anfechtungsklagen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung hat die Vorsitzende den 29.11.2005 bestimmt. Angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung sind wir vorsichtig optimistisch, dass der Antrag von T-Online, die Verschmelzung trotz der anhängigen Anfechtungsklagen ins Handelsregister eintragen zu lassen, zurückgewiesen wird. Dies wäre ein erster Etappensieg für die T-Online-Aktionäre, die sich aufgrund der Verschmelzung benachteiligt fühlen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)