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Phoenix Kapitaldienst: Kein schnelles Geld

Gläubiger der Phoenix Kapitaldienst GmbH müssen sich auf ein Jahre dauerndes Insolvenzverfahren einstellen. Dies hat der Insolvernezverwalter in der Gläubigerversammlung am 05.10.2005 deutlich gemacht. In der Gläubigerversammlung wurde der Insolvenzverwalter bestätigt, der Gläubigerausschuß wurde erweitert. Die Höhe der zu erwartenden Ausschüttung im Rahmen des Insolvenzverfahrens bzw. aus der EdW ist nach wie vor ungewiß. Unter diesem Aspekt sollten Anleger genau prüfen, ob nicht Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler in Betracht kommen, der die Investition in den Phoenix Managed Account empfohlen hat. Hier ist jedoch Eile geboten, da solche Ansprüche gegenüber zugelassenen Finanzdienstleistern gem. § 37a WpHG innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Anteile verjähren. In der von der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE im April 2005 eingereichten ersten Klage gegen einen Anlagevermittler hat das LG Kassel in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich angeregt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)