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Phoenix Kapitaldienst:

Der Gründer und ehemalige Geschäftsführer der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Dieter Breitkreuz, ist am 07.04.2004 durch einen Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Dieter Breitkreuz für das betrügerische Schneeballsystem des Phoenix Managed Account verantwortlich war. Wäre er noch am Leben, so müsste Breitkreuz sich strafrechtlicher Vorwürfen wegen Untreue (§ 266 StGB) erwehren. Entsprechend wäre er zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB ausgesetzt. Diese Ansprüche richten sich nunmehr gegen seine Erben als Rechtsnachfolger. Zwischenzeitlich hat Dirk Breitkreuz als Erbe des Dieter Breitkreuz das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt. Die entsprechende Aufgebotsbekanntmachung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11.04.2005 (Az.: 501 VI 463/04) ist im Bundesanzeiger vom 20.04.2005 veröffentlicht. Danach sind Forderungen gegen den Nachlass des verstorbenen Dieter Breitkreuz spätestens bis zum 01.07.2005 beim Amtsgericht Frankfurt (Nachlassgericht) anzumelden. Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE stellt sicher, dass die Ansprüche ihrer Mandanten rechtzeitig angemeldet werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)