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Schadenersatzansprüche gegen DaimlerChrysler

Anleger, die im Zeitraum vom 23. Juni 2005 bis 28. Juli 2005 10:31 Uhr Aktien der DaimlerChrysler AG verkauft haben, können gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen die DaimlerChrysler AG gem. § 37b Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen. Nach den ROTTER RECHTSANWÄLTE vorliegenden Informationen stand bereits fünf Wochen vor der Bekanntgabe des Rücktritts durch die DaimlerChrysler AG der Rücktritt von Herrn Jürgen Schrempp fest. Diese Insidertatsache wurde aber erst am 28. Juli 2005 um 10:32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die in diesem Zeitraum die Aktien verkauft haben, hätten einen deutlich höheren Preis für ihre Aktien erzielt, wenn die DaimlerChrysler AG korrekt unverzüglich nach Feststehen des Rücktritts von Konzernchef Schrempp diesen bekanntgegeben hätte. Anleger, die Aktien in den USA in den Wochen vor dem 28.07.2005 10.31 Uhr verkauft haben, können aufgrund der einschlägigen Regelungen der US-Gesetze und Rechtsprechung Schadenersatz in den USA geltend machen. Vor diesem Hintergrund bereitet ROTTER RECHTSANWÄLTE derzeit die erforderlichen juristischen Schritte für die getäuschten Aktionäre vor. Ensprechende Anfragen liegen unserer Kanzlei bereits vor. Bei Interesse an dem gemeinsamen Vorgehen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Sie erhalten dann umgehend ein kostenloses Informationsschreiben und Vertretungsangebot.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)