Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Anlagebetrug bei DCM Capital Management Inc.
Die DCM Capital Management Inc. ist – wie bereits berichtet (vgl. Meldung vom 06.07.05) – eine auf den Cayman Islands, UK, ansässige Aktiengesellschaft britischen Rechts. Gegründet wurde die Gesellschaft von Hermann Drittenpreis, der sich seit Ende Juni in Untersuchungshaft befindet und gegen den die Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem Aktenzeichen 502 Js 115782/05 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betruges im Zusammenhang mit der DCM Capital Management Inc. führt. Geschädigten Anlegern könnten nach Einschätzung von ROTTER RECHTSANWÄLTE im Einzelfall Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihren Investitionen in die DCM Capital Management Inc. zustehen. So bspw. den Anlegern, welchen ohne eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ein Engagement als Aktionär dieser nicht börsennotierten Gesellschaft mit Sitz in der Karibik empfohlen wurde. Als mögliche Anspruchsgegner kommen neben dem inhaftierten Hermann Drittenpreis insbesondere auch die Vermittler der Kapitalanlage in Betracht. „Wir gehen davon aus, dass es insbesondere in Bayern in den Großräumen Augsburg, München und Würzburg eine ganze Reihe weiterer Fälle gibt“, sagt Bernd Jochem, Partner bei ROTTER RERCHTSANWÄLTE. Für die Anleger kommt es jetzt darauf an, möglichst schnell die ihnen zustehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz zu wahren. Deshalb raten wir zur schnellen Kontaktaufnahme. Sie erhalten dann ein unverbindliches Vertretungsangebot.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)