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T-Online: Freigabeantrag der T-Online vom LG Darmstadt heute zurückgewiesen

Am 29.11.2005 hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass die Verschmelzung der T-Online International AG (T-Online) auf die Deutsche Telekom AG (Telekom) wegen der anhängigen Anfechtungsverfahren, die u.a. von der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE eingeleitet wurden, bis auf weiteres nicht vollzogen werden darf. T-Online hatte als Reaktion auf verschiedene Anfechtungsklagen, die wegen zahlreicher formeller und materieller Beschlussmängel gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der T-Online-Hauptversammlung erhoben wurden, einen Freigabeantrag beim Landgericht Darmstadt gestellt. Damit wollte T-Online die Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses im Handelsregister trotz der anhängigen Anfechtungsklagen erreichen. Das Landgericht Darmstadt ist in der heutigen Entscheidung der Argumentation der Anfechtungskläger, die von der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE vertreten werden, gefolgt und hat entschieden, dass weder die Klagen offensichtlich unbegründet sind noch die Interessen des Telekom-Konzerns an einer sofortigen Vollziehung der Verschmelzung die Belange der klagenden Aktionäre überwiegen. Aufgrund dieser Entscheidung bleibt es bei der Grundaussage des Gesetzes, dass die Verschmelzung wegen der anhängigen Anfechtungsklagen nicht vollzogen werden darf. Damit ist die Entscheidung als Erfolg für den Anlegerschutz zu werten, weil die Verschmelzung eine erhebliche und ungerechtfertigte Benachteiligung der T-Online-Aktionäre darstellen würde. T-Online hat nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss nach §§ 16 Abs. 3 S. 5 UmwG, 569 Abs. 1 S. 1 ZPO, 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt/M. zu erheben. Nachdem die formale Zustellung der heutigen Entscheidung aufgrund der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten einige Tage in Anspruch nehmen wird, dürfte die Frist wohl erst um den 19.12.2005 ablaufen. Unabhängig von einem Beschwerdeverfahren, das den Freigabeantrag der T-Online zum Gegenstand hätte, wird das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt über die Anfechtungsklagen fortgesetzt. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin ist mit einer mündlichen Verhandlung nicht vor Februar 2006 zu rechnen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)