Thomas Haffa rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt!
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 10.05.2005, Az. 5 U 133/03, erstmals den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EM.TV & Merchandising AG, Thomas Haffa, aufgrund der Geschehnisse im Jahr 2000 zu Schadensersatz verurteilt. Rechtsanwalt Dr. Jan Querfurth von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte ist hocherfreut darüber: „Endlich hatte ein Zivilgericht den Mut, aus der erdrückenden Beweislage in Sachen EM.TV den einzigen richtigen Schluss zu ziehen und Herrn Thomas Haffa zu verurteilen. Dieses Urteil ist nach der Entscheidung des BGH vom 09.05.2005 ein weiterer Beleg dafür, dass unsere Mandanten seit Jahren zu Recht gegen EM.TV und die Herren Haffa vor Gericht um Ersatz ihrer Schäden kämpfen.“ Thomas Haffa hatte gegen diese Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, nachdem das OLG Frankfurt/M. die Revision nicht zugelassen hatte. Erst jetzt hat Thomas Haffa eingesehen, dass die Beschwerde aufgrund des § 26 Nr. 8 EGZPO von vornherein unzulässig war; deshalb hat er die Beschwerde nunmehr zurückgenommen. Angesichts dieser Umstände ist das Urteil des OLG Frankfurt/M. (erst) jetzt endgültig rechtskräftig. Das OLG Frankfurt/M. sah es als erwiesen an, dass Thomas Haffa durch die Bekanntgabe falscher Halbjahreszahlen am 24.08.2000 Anleger vorsätzlich schädigen wollte. Gestützt auf die Ausführungen im Strafurteil des Landgerichts München I vom 08.04.2003 (das durch Entscheidung des BGH vom 16.12.2004 bestätigt wurde) hat das OLG Frankfurt/M. ohne weitergehende Beweisaufnahme die Fehlerhaftigkeit der Halbjahreszahlen und den Schädigungsvorsatz von Thomas Haffa bejaht. Vermutlich zur Vermeidung höherer Prozesskostenrisiken hat der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt/M. davon abgesehen, die Gesellschaft selbst auch zu verklagen. Allein aus diesem Grund erging das Urteil nicht auch gegen EM.TV selbst. Hätte der Kläger EM.TV mitverklagt, hätte er auch einen Titel unmittelbar gegen EM.TV erlangt, wie der BGH am 09.05.2005 klargestellt hat (siehe dazu unsere Meldungen vom 18. und 19.07.2005). Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte wird im Hinblick auf dieses Urteil nunmehr weiter mit Nachdruck daran arbeiten, ihren rund 300 Mandanten gegen EM.TV und die beiden Herren Haffa (Thomas und Florian) zum Erfolg zu verhelfen. Für Mandanten, die noch keine Klage erhoben haben, sind derzeit neue Klagen in Vorbereitung, die aus Gründen der Verjährung sicherheitshalber bis Ende des Jahres 2005 eingereicht werden sollen. Interessierte EM.TV-Geschädigte werden gebeten, sich möglichst kurzfristig zu melden, damit die erforderlichen Maßnahmen für eine Klageerhebung rechtzeitig ergriffen werden können.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)