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AHBR Genusscheininhaber könnten Anspruch auf Schadensersatz haben

Inhaber von Genusscheinen der wirtschaftlich angeschlagenen Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG (AHBR) haben unter Umständen Chancen auf Ersatz des ihnen drohenden Schadens. Die AHBR hat Anfang des Jahres für das Geschäftsjahr 2005 einen Verlust von 1,1 bis 1,3 Milliarden Euro angekündigt, wobei ein Großteil dieses Verlustes von den stillen Gesellschaftern und dem Genussrechtskapital getragen werden soll. Einen Hintergrund für den nun angekündigten Verlust bilden Zinsspekulationsgeschäfte ehemaliger Vorstände der AHBR, die von der jetzigen Führung der Bank aus diesem Grund auf mehr als 250 Mio. Euro Schadensersatz verklagt worden sind. Anhand eines im Sommer 2004 vorgelegten und vom neuen Vorstand der AHBR angeforderten Sonderprüfungsgutachtens wird allerdings von einem zusätzlichen Schaden aus noch offenen Zinsderivatgeschäften von mehr als 1 Milliarde Euro ausgegangen. Obwohl die AHBR somit im Sommer 2004 bereits von dem zusätzlichen Verlust in Milliardenhöhe wusste und auch die im Oktober 2004 gegen die ehemaligen Vorstände eingereichte Klage hierauf stützte, erfolgte keine Information des Kapitalmarktes in Form einer entsprechenden ad-hoc-Mitteilung. Hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gem. § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz für diejenigen Genusscheininhaber ergeben, die ihre Wertpapiere nach dem 01.07.2004 und vor Bekanntwerden des Milliardenverlustes im Januar 2006 erworben haben. Zusätzlich bestehen Chancen auf Schadensersatz für die Anleger, die ihre Genusscheine auf Empfehlung eines Beraters erworben haben, ohne von diesem auf die mit einem solchen Papier verbundenen Risiken hingewiesen worden zu sein. Insbesondere auf den Umstand der Beteiligung am Verlust ist in diesen Fällen seitens des Beraters hinzuweisen. ROTTER RECHTSANWÄLTE (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei ist im Bereich der Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen bezogen auf den erzielten Schadensersatz führend in Deutschland. Insgesamt hat ROTTER RECHTSANWÄLTE im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren beigetragen. Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP, New York, ist die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in der Lage, ihren Mandanten auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)