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BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden in Sachen EM.TV zurück – Prospekthaftungsklagen gegen EM.TV nunmehr endgültig gescheitert

Der BGH hat nach Mitteilung der die Kläger vertretenen Rechtsanwaltskanzlei mehrere Nichtzulassungsbeschwerden in den Prospekthaftungsverfahren gegen EM.TV ohne Begründung zurückgewiesen (siehe dazu auch die Pressemitteilung 18/2006 des Bundesgerichtshof vom 02.02.2006 auf [link1]). In diesen Verfahren wurde thematisiert, ob EM.TV bei der Prospektveröffentlichung im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Herbst 1999 falsche Angaben gemacht bzw. die Aktualisierung des Prospekts rechtswidrig unterlassen hat. Schon die bisherigen Entscheidungen wegen Prospekthaftungsansprüchen ergingen ausnahmslos gegen die klagenden Anleger. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte führt in Sachen EM.TV keine Prospekthaftungsklagen, weil wir von Anfang an die Auffassung vertreten haben, dass hier keine Aussicht auf Erfolg besteht. Von diesen Entscheidungen unberührt bleiben die von uns eingeleiteten Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität. Bei den dabei EM.TV und dem ehemaligen Management vorgeworfenen Pflichtverletzungen handelt es sich nicht um Prospektfehler; zwischen beiden Sachverhalten besteht – mit Ausnahme der Anspruchsgegner – keinerlei Verbindung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)