DaimlerChrysler: Musterantrag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht
Damit steht fest, dass der von ROTTER RECHTSANWÄLTE eingereichte Antrag entgegen der Auffassung der DaimlerChrysler AG zulässig ist. Das Gericht überprüfte den Antrag vor der Veröffentlichung insbesondere dahingehend, ob die angebotenen Beweismittel geeignet sind ( § 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen ( § 1 Ab.s 3 Nr. 4 KapMuG). Es besteht die Möglichkeit, den veröffentlichten Antrag im Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de (gerichtlicher Teil, Klageregister, DaimlerChrysler AG) einzusehen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)