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Erfolgreiche Klage von Comroad-Geschädigten gegen ehemaligen Vorstand Bodo Schnabel

25.07.2006 Landgericht München I: € 100.000 Schadenersatz für Comroad-geschädigte Anleger Das Landgericht München I hat am 25.07.2006 einer Gemeinschaftsklage von neun Comroad Anlegern gegen Bodo Schnabel in vollem Umfang stattgegeben. Einer von ROTTER RECHTSANWÄLTE geführten Gemeinschaftsklage von neun Comroad-Aktionären hat heute das Landgericht München I stattgegeben. Die Klage wurde gegen den ehemaligen Vorstand der Comroad AG, Herrn Bodo Schnabel, geführt. Insgesamt wurde den Anlegern damit ein Schadenersatz in Höhe von mehr als ? 100.000 zugesprochen. Bemerkenswert an der Entscheidung ist, dass das Gericht auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der flächendeckenden Fehlinformation des Anlagepublikums von der Ursächlichkeit der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen für das Investitionsverhalten der Kläger überzeugt war.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)