Erste Schadensersatzklage gegen EADS
15.09.2006 Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten heute Klage beim Landgericht Frankfurt gegen das Luft- und Raumfahrtunternehmen EADS (European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.) eingereicht. Hintergrund sind die verzögerte Auslieferung von Flugzeugen des A 380 Programms und die damit einhergehenden Ergebnisbelastungen.
Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: „Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits am 25. Februar 2006 fest, dass es zu Lieferverzögerungen von mindestens 18 Monaten und damit einhergehenden Ergeb-niseinbrüchen in den Jahren 2006 bis 2010 kommen wird.“ Diese Insidertatsache wurde vollständig aber erst mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Oktober 2006 veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die im Zeitraum vom 25. Februar 2006 bis 3. Oktober 2006 18:48 Uhr Aktien von EADS gekauft haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort die Insidertatsache veröffentlicht hätte. „Anleger, die in diesem Zeitraum Aktien des Unter-nehmens gekauft haben, können demnach Schadensersatzansprüche gegen EADS gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpa-pierhandelsgesetz geltend machen“, so Klaus Rotter weiter. Nach dieser Vorschrift erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien eines Unternehmens oder andere Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der Insiderinformation hält.
Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei am 30. März 2006, also vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung, Akti-en gekauft und dabei einen Preis je Stück von € 34,35 bezahlt. Weitere Klagen geschädigter Investoren werden derzeit vorbereitet. Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)