Erster Musterfeststellungsantrag in Sachen EM.TV veröffentlicht
Das Landgericht München I hat am 16.03.2006 den ersten Musterfeststellungsantrag der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in Sachen EM.TV im veröffentlicht. Am 15.11.2005 hatte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE auf Basis des kurz zuvor in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in einem Verfahren gegen die EM.TV AG und die ehemaligen Vorstandsmitglieder Thomas und Florian Haffa für 19 Kläger Musterfeststellungsanträge gestellt. Ziel dieses Vorgehens ist die für alle anhängigen Gerichtsverfahren verbindliche Feststellung, dass EM.TV durch Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung am 22.03.2000, einer weiteren Meldung am 24.08.2000 und durch die verspätete Veröffentlichtung der Ad-hoc-Meldung vom 01.12.2000 gegen ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten verstoßen hat und deshalb ebenso wie die Herren Haffa den geschädigten Anlegern auf Schadensersatz haftet. Zwischenzeitlich hat die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in weiteren Verfahren gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge gestellt. Voraussichtlich wird die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE für all ihre rund 270 Mandanten, die ihre Ansprüche bislang gerichtlich geltend gemacht haben, entsprechende Anträge stellen. Mit der Bekanntmachung nach § 2 KapMuG am 16.03.2006 hat das LG München I nun das beantragte Musterverfahren vor dem OLG München in einem ersten Teilbereich und für einen ersten Kläger auf den Weg gebracht. Sobald das LG München I (oder andere Gerichte in Deutschland) neun weitere Musterfeststellungsanträge durch Erlass eines Bekanntmachungsbeschlusses für zulässig erklärt, ergeht ein Vorlagebeschluss nach § 4 KapMuG. Anschließend wird das Musterverfahren vor dem OLG München durchgeführt.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)