Navigation

Musterantrag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Landgericht Frankfurt am Main hat bislang zwei Musterfeststellungsanträge im elektronischen Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht. Der Antrag KapMuG I bezieht sich auf den Prospekt vom 25.09.1999 und bezieht sich auf das von ROTTER RECHTSANWÄLTE geführte Verfahren. Damit steht fest, dass entgegen der Rechtsauffassung der Deutschen Telekom jedenfalls die Musteranträge der von ROTTER RECHTSANWÄLTE vertretenen Anleger zulässig sind und damit insbesondere auch die angebotenen Beweismittel geeignet sind (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 KapMuG). Der nächste Schritt wird nach Ablauf einer angemessen Wartefrist der Erlass der Vorlagebeschlüsse an das Oberlandesgericht sein. Es besteht die Möglichkeit, die veröffentlichten Anträge im Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de (gerichtlicher Teil, Klageregister, Deutsche Telekom) einzusehen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)