Navigation

Musterverfahren gegen DaimlerChrysler

Die Münchner Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat im Auftrag eines Mandanten einen ersten Musterfeststellungsantrag beim Landgericht Stuttgart gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht. Durch diesen Antrag wird ein Musterverfahren nach dem KapMuG eingeleitet. Dieses Verfahren ermöglicht, entscheidungserhebliche Tatsachen- bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klagen vom Oberlandes-gericht und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen. Hält das Landgericht Stuttgart den eingereichten Antrag für zulässig, wird es ihn im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlichen. Innerhalb von 4 Monaten müssen neun weitere, inhaltsgleiche Musterfeststellungsanträge gestellt wer-den, um die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbeizuführen. Dies vorausgesetzt besteht der nächste Schritt des Landgerichts Stuttgart im Erlass eines sog. Vorlagebeschlusses an das Oberlandesgericht. Dieses entscheidet per Musterentscheid für alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen- und Rechtsfragen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)