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Privatbank Reithinger – Entschädigungsfall festgestellt

15.09.2006 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) hat für die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die in Berlin ansässige Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Anleger entschädigen kann. Bevor die EdB Geld an die Kunden auszahlen kann, muss sie die Namen der Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind. Sie wird zu diesem Zweck unaufgefordert an die Einleger herantreten. Die BaFin kann nicht voraussehen, wie lange das Entschädigungsverfahren bei der EdB dauern wird. Zudem hat die BaFin beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses beantragt Anleger und Kunden des Bankhauses bzw. verbundener Fonds/Gesellschaften beraten wir zur weiteren Vorgehensweise.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)