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Schneider Technologies AG

Rotter Rechtsanwälte hat mehrere Schadenersatzklagen gegen die Landesförderanstalt Bayern (LfA), die Investmentbank Lehman Brothers (Europe) sowie einen der ehemaligen Vorstände der Schneider Technologies AG, Herrn Benedikt Niemeyer beim Landgericht München I eingereicht. Die klägerischen Ansprüche stützen sich insbesondere auf die Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten durch die Beklagten im Zusammenhang mit dem angeblichen Entwicklungsstand und den angeblichen Entwicklungsmöglichkeiten des „Schneider Laser TV“. Seit 1997 und bis zur Insolvenzanmeldung der Schneider Technologies AG und sämtlicher Tochtergesellschaften Anfang 2002 war vielfach in kurzen Abständen von der unmittelbar bevorstehenden Marktreife des „Schneider Laser TV“ und der industriellen Herstellung für einen Mehrmillionen-Endverbrauchermarkt berichtet worden. Weder von Seiten Schneiders noch von einem der Wettbewerber wurde „Laser TV“ jedoch (bis heute) zur Markt- und Produktionsreife entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass über mehrere Jahre bewußt unwahre Kapitalmarkinformationen verbreitet wurden. Für die Kapitalanleger, die im Vertrauen auf diese Informationen Aktien der Schneider Technologies AG erworben und/oder gehalten haben, und durch die dann überraschend eingetretene Insolvenz Anfang 2002 erhebliche Vermögensschäden erlitten haben, ergeben sich hieraus Schadensersatzansprüche. Diese gründen sich auf die – maßgeblich von Rotter Rechtsanwälten geprägte – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu fehlerhaften Kapitalmarktinformationen. Mit Urteil vom 19. Juli 2004 hatte der Bundesgerichtshof im Fall Infomatec eine neue Ära im Aktionärsschutz eingeleitet. Auch im Fall EM.TV wurde höchstrichterlich bestätigt, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn die Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Unternehmensmitteilungen erworben wurden. Rotter Rechtsanwälte werden die vorgreiflichen Rechtsfragen zu den Verstössen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht zum Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlger-Musterverfahrensgesetz vor dem OLG München machen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)