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Telekom und DaimlerChrysler – Musterverfahren erreichen nächste Stufe

02.08.2006 Die Landgerichte in Stuttgart und Frankfurt am Main haben jeweils einen Vorlagebeschluss an die Oberlandesgerichte erlassen und so die Zwischenverfahren eingeleitet. In beiden Verfahren wurden die ersten Musterkläger bestimmt, im Daimler-Verfahren wurde ein von uns vertretener Mandant mit Beschluss vom 26.07.2006 zum Musterkläger bestimmt. Im Telekom-Verfahren wurde der erste von insgesamt zwei erwarteten Vorlagebeschlüssen erlassen. Nun wird von der nächsthöheren Instanz jeweils der entsprechende Vorlagebeschluss im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht und ein Musterkläger bestimmt. Die übrigen Kläger sind an den Mustervefahren als Beigeladene beteiligt. In den Verfahren gegen DaimlerChrysler teilte der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats ROTTER RECHTSANWÄLTEN mit, dass im Herbst mit der ersten mündlichen Verhandlung zu rechnen sei. Bei dem Telekom- Musterverfahren wird es in diesem Jahr wahrscheinlich nicht mehr zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Zunächst ist der zweite Vorlagebeschluss, der den Börsenprospekt 1999 betrifft, angekündigt.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)