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Zweiter Musterfeststellungsantrag in Sachen EM.TV veröffentlicht

Mittlerweile hat das Landgericht München I in einem unserer Verfahren gegen EM.TV und die Herren Haffa einen weiteren Musterfeststellungsantrag nach dem KapMuG im veröffentlicht (zu dem ersten veröffentlichten Antrag siehe unsere Meldung vom 16.03.2006). Inhalt dieses Antrags ist im Wesentlichen die Feststellung, dass die Ad-hoc-Meldung vom 22.03.2000, in der EM.TV den Formel-1-Einstieg des Unternehmens bekannt gegeben hat, unrichtig war und deshalb eine Schadensersatzpflicht gegenüber Anlegern besteht. Sobald neun weitere Anträge vom Landgericht München I für zulässig erklärt werden, wird ein Musterverfahren vor dem OLG München durchgeführt werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)