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Archiv für 2006

Verfassungsbeschwerde der Herren Haffa erfolglos

„Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der Herren Haffa gegen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen § 400 I Nr. 1 AktG „nicht zur Entscheidung angenommen“. Damit bringt das BVerfG zum Ausdruck, dass die Verfassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war. Nunmehr ist die strafrechtliche Verurteilung der Herren Haffa nach § 400 I Nr. 1 AktG (Urteil des LG München I vom 08.04.2003, bestätigt durch Entscheidung des BGH vom 16.12.2004) endgültig rechtskräftig und sie gelten als vorbestraft. Hintergrund der Verurteilung sind die Fehler der Herren Haffa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Halbjahreszahlen der EM.TV & Merchandising AG (EM.TV) per Ad-hoc-Meldung und Pressemitteilung am 24.08.2000. Weil § 400 I Nr. 1 AktG ein sogenanntes Schutzgesetz ist, resultieren aus dem strafrechtlichen Verstoß auch Schadensersatzansprüche nach § 823 II BGB i.V.m. § 400 I Nr. 1 AktG, soweit Anleger beweisen können, dass ihnen aufgrund der Meldung der falschen Halbjahreszahlen am 24.08.2000 ein Schaden entstanden ist. Mit Urteil vom 10.05.2005, Az. 5 U 133/03 hatte das OLG Frankfurt/M. erstmals einem Anleger Schadensersatz gegen Herrn Haffa wegen der falschen Halbjahreszahlen zugesprochen (EM.TV selbst war in diesem Verfahren offenbar nicht mitverklagt). Weitere Verurteilungen werden nun mit Sicherheit folgen, weil der Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde die letzte Verteidigungsmöglichkeit der Herren Haffa dagegen war, dass sie wegen der am 24.08.2000 fehlerhaft gemeldeten Halbjahreszahlen schadensersatzpflichtig sind. Allein unsere Kanzlei vertritt derzeit rund 270 Anleger in Verfahren gegen die Herren Haffa und EM.TV.

GlobeTel Communications Corporation: Sammelklage in den USA

„Gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei verfolgen wir derzeit die Ansprüche von Anlegern der amerikanischen GlobeTel Communications Corp. Die Klage kommt für Anleger in Betracht, die GlobeTel-Aktien zwischen dem 30. Dezember 2005 und 11. April 2006 erworben haben. Den Hintergrund der Klage bilden aus unserer Sicht irreführende Meldungen von GlobeTel zu einem nunmehr geplatzten USD 600 Mio.-Deal mit einer russischen Gesellschaft namens LLC Internafta. Derzeit untersuchen wir weitere Geschäfte, die GlobeTel bzw. deren Tochtergesellschaften in 2005 für Deutschland vermeldet hatten. So wurden unter anderem Aufträge zur Einrichtung DSL-unabhängiger Netze in größeren Städten (z. B. Kaiserslautern) gemeldet.

Zweiter Musterfeststellungsantrag in Sachen EM.TV veröffentlicht

Mittlerweile hat das Landgericht München I in einem unserer Verfahren gegen EM.TV und die Herren Haffa einen weiteren Musterfeststellungsantrag nach dem KapMuG im veröffentlicht (zu dem ersten veröffentlichten Antrag siehe unsere Meldung vom 16.03.2006). Inhalt dieses Antrags ist im Wesentlichen die Feststellung, dass die Ad-hoc-Meldung vom 22.03.2000, in der EM.TV den Formel-1-Einstieg des Unternehmens bekannt gegeben hat, unrichtig war und deshalb eine Schadensersatzpflicht gegenüber Anlegern besteht. Sobald neun weitere Anträge vom Landgericht München I für zulässig erklärt werden, wird ein Musterverfahren vor dem OLG München durchgeführt werden.

Schneider Technologies AG

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kommen die Ungereimtheiten bei der Schneider Technologies AG nun auch auf die Bühne. Ab 28. April 2006 schlüpft der Kabarettist Gerhard Polt im Programm „Offener Vollzug“ des Münchner Residenz-Theaters in die Rolle des ehemaligen Schneider-Vorstands Ralf Adam. Adam gehörte dem Vorstand von Schneider neben Benedekt Niemeyer an, der von Rotter Rechtsanwälten (neben anderen) vor dem LG München auf Schadensersatz verklagt wird. Adam behielt sein Amt bis zur überraschenden Insolvenzanmeldung im Frühjahr 2002. Er kam von der – von Rotter ebenfalls verklagten – Landesförderanstalt Bayern zu Schneider. Auch Adam wird nach unserer Kenntnis von geschädigten Anlegern klageweise auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Soeben erschienen: Neuer Anlegerschutz – Leitfaden Aktionärsforum nach dem UMAG von Rechtsanwalt Klaus Rotter

Aus dem Vorwort des soeben in erster Auflage im Bundesanzeiger Verlag erschienenen Buches: Mit § 127a AktG, der durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in das Aktiengesetz eingefügt wurde, hat der Gesetzgeber beinahe beiläufig eine neue Kommunikationsplattform für Aktionäre geschaffen. Dieses elektronische Forum ist seinem Wesen nach auf eine unmittelbare Breitenwirkung gerichtet und könnte damit von nachhaltigem Einfluss auf die Aktienkultur in Deutschland haben. Das Buch ist ein Leitfaden zum Instrument des Aktionärsforums, will einen ersten Überblick verschaffen und wendet sich daher an alle betroffenen Aktionäre und Interessierten – und damit naturgemäß auch an den juristischen Laien. Die umfangreiche Materialsammlung, die dem Leitfaden als Anhang beigefügt ist, bietet jedoch auch Juristen vielfältige Anhaltspunkte für die Klärung von Streitfragen, die den Rahmen der im kommentierenden Teil gebotenen Orientierung übersteigt.

DaimlerChrysler: Musterantrag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht

Damit steht fest, dass der von ROTTER RECHTSANWÄLTE eingereichte Antrag entgegen der Auffassung der DaimlerChrysler AG zulässig ist. Das Gericht überprüfte den Antrag vor der Veröffentlichung insbesondere dahingehend, ob die angebotenen Beweismittel geeignet sind ( § 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen ( § 1 Ab.s 3 Nr. 4 KapMuG). Es besteht die Möglichkeit, den veröffentlichten Antrag im Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de (gerichtlicher Teil, Klageregister, DaimlerChrysler AG) einzusehen.

Erster Musterfeststellungsantrag in Sachen EM.TV veröffentlicht

Das Landgericht München I hat am 16.03.2006 den ersten Musterfeststellungsantrag der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in Sachen EM.TV im veröffentlicht. Am 15.11.2005 hatte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE auf Basis des kurz zuvor in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in einem Verfahren gegen die EM.TV AG und die ehemaligen Vorstandsmitglieder Thomas und Florian Haffa für 19 Kläger Musterfeststellungsanträge gestellt. Ziel dieses Vorgehens ist die für alle anhängigen Gerichtsverfahren verbindliche Feststellung, dass EM.TV durch Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung am 22.03.2000, einer weiteren Meldung am 24.08.2000 und durch die verspätete Veröffentlichtung der Ad-hoc-Meldung vom 01.12.2000 gegen ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten verstoßen hat und deshalb ebenso wie die Herren Haffa den geschädigten Anlegern auf Schadensersatz haftet. Zwischenzeitlich hat die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in weiteren Verfahren gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge gestellt. Voraussichtlich wird die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE für all ihre rund 270 Mandanten, die ihre Ansprüche bislang gerichtlich geltend gemacht haben, entsprechende Anträge stellen. Mit der Bekanntmachung nach § 2 KapMuG am 16.03.2006 hat das LG München I nun das beantragte Musterverfahren vor dem OLG München in einem ersten Teilbereich und für einen ersten Kläger auf den Weg gebracht. Sobald das LG München I (oder andere Gerichte in Deutschland) neun weitere Musterfeststellungsanträge durch Erlass eines Bekanntmachungsbeschlusses für zulässig erklärt, ergeht ein Vorlagebeschluss nach § 4 KapMuG. Anschließend wird das Musterverfahren vor dem OLG München durchgeführt.

Telekom-Verfahren: Weitere Musteranträge im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Landgericht Frankfurt am Main hat derzeit insgesamt 15 Musterfeststellungsanträge im Verfahren gegen die Deutsche Telekom im elektronischen Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht. Diese Anträge beziehen sich zum einen auf den Prospekt vom 25.06.1999 (2. Tranche) sowie auch auf den Prospekt vom 26.05.2000 (3. Tranche). Der nächste Schritt wird nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit der Erlass der Vorlagebeschlüsse an das Oberlandesgericht sein. Es besteht die Möglichkeit, die veröffentlichten Anträge im Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger. de (gerichtlicher Teil, Klageregister, Deutsche Telekom) einzusehen.

AHBR Genusscheininhaber könnten Anspruch auf Schadensersatz haben

Inhaber von Genusscheinen der wirtschaftlich angeschlagenen Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG (AHBR) haben unter Umständen Chancen auf Ersatz des ihnen drohenden Schadens. Die AHBR hat Anfang des Jahres für das Geschäftsjahr 2005 einen Verlust von 1,1 bis 1,3 Milliarden Euro angekündigt, wobei ein Großteil dieses Verlustes von den stillen Gesellschaftern und dem Genussrechtskapital getragen werden soll. Einen Hintergrund für den nun angekündigten Verlust bilden Zinsspekulationsgeschäfte ehemaliger Vorstände der AHBR, die von der jetzigen Führung der Bank aus diesem Grund auf mehr als 250 Mio. Euro Schadensersatz verklagt worden sind. Anhand eines im Sommer 2004 vorgelegten und vom neuen Vorstand der AHBR angeforderten Sonderprüfungsgutachtens wird allerdings von einem zusätzlichen Schaden aus noch offenen Zinsderivatgeschäften von mehr als 1 Milliarde Euro ausgegangen. Obwohl die AHBR somit im Sommer 2004 bereits von dem zusätzlichen Verlust in Milliardenhöhe wusste und auch die im Oktober 2004 gegen die ehemaligen Vorstände eingereichte Klage hierauf stützte, erfolgte keine Information des Kapitalmarktes in Form einer entsprechenden ad-hoc-Mitteilung. Hieraus könnten sich Schadensersatzansprüche gem. § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz für diejenigen Genusscheininhaber ergeben, die ihre Wertpapiere nach dem 01.07.2004 und vor Bekanntwerden des Milliardenverlustes im Januar 2006 erworben haben. Zusätzlich bestehen Chancen auf Schadensersatz für die Anleger, die ihre Genusscheine auf Empfehlung eines Beraters erworben haben, ohne von diesem auf die mit einem solchen Papier verbundenen Risiken hingewiesen worden zu sein. Insbesondere auf den Umstand der Beteiligung am Verlust ist in diesen Fällen seitens des Beraters hinzuweisen. ROTTER RECHTSANWÄLTE (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei ist im Bereich der Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen bezogen auf den erzielten Schadensersatz führend in Deutschland. Insgesamt hat ROTTER RECHTSANWÄLTE im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren beigetragen. Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP, New York, ist die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in der Lage, ihren Mandanten auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.