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Argentinien Anleihen: Staatsnotstand berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung

(05.07.2007) Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu verschiedenen Vorlageverfahren (2 BvM 1-5/03, 2 BvM 1/06, 2 BvM 2/06) seinen Beschluß vom 8. Mai 2007 veröffentlicht, wonach die Argentinische Republik in den gegen sie gerichteten Klageverfahren auf Bedienung von Zinsen und Nominalbeträgen aus von ihr begebenen Inhaberschuldverschreibungen die Zahlung nicht unter Berufung auf einen Staatsnotstand verweigern kann.

Damit werden die in Deutschland anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit Argentinien Anleihen ohne Verzögerung weitergeführt werden können.

Anleger, die bisher noch nichts unternommen haben, um ihre Forderungen titulieren zu lassen, stehen wir alle erforderlichen Schritte zur Verfügung. Unsere Kanzlei führt derzeit zahlreiche Verfahren vor den zuständigen Gerichten in Frankfurt/Main gegen die Republik Argentinien. In den USA vertreten wir Anleger von Argentinien Anleihen im Rahmen einer Sammelklage und bei Einzelklagen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)