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Bodo Schnabel erneut zu Schadensersatz verurteilt

12.02.2007 Das LG München I hat am 22. Januar 2007 weiteren Comroad-Geschädigten – nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu Kausalitätsfragen – Schadensersatz gegen den ehemaligen Vorstand Bodo Schnabel zugesprochen (Az: 30 O 17722/05).

Damit sind drei von insgesamt vier streitgenössischen (untechnisch: „Sammel-„) Klagen, die von Rotter Rechtsanwälten in Sachen Comroad AG bei den Landgerichten München und Frankfurt a.M. erhoben wurden, erstinstanzlich – weit überwiegend erfolgreich – abgeschlossen.

Im letzten, ebenfalls beim LG München I anhängigen Verfahren, in dem ca. 100 Kläger vertreten werden, erwarten wir ebenfalls noch für 2007 eine positive Entscheidung.

Das LG Frankfurt a.M. hatte bereits im Sommer 2006, eine andere Kammer des LG München I erst Anfang 2007 entsprechenden Klagen sogar ohne Beweisaufnahme umfassend stattgegeben.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)