GPC Biotech AG: Klage in New York eingereicht
(07.08.2007) Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Zulassung des Krebsmedikaments „Satraplatin“ in den USA und dem darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG haben die Kanzleien Rotter Rechtsanwälte und Shalov Stone Bonner & Rocco LLP bei einem Bezirksgericht in New York am Montag, 6. August 2007, eine Schadensersatzklage eingereicht. Gleichzeitig wurde beantragt, die Klage als Sammelklage für alle Aktionäre zuzulassen, die GPC Biotech – Aktien zwischen dem 5. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 erworben haben.
Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde FDA die Empfehlung gegeben, die Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie abzuwarten, bevor sie entscheidet, ob der Zulassungsantrag für „Satraplatin“ eine Zulassung erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Antrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC Biotech – Aktie war in diesem Zusammenhang massiv eingebrochen, da der Markt aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.
In der Klage wird dem Unternehmen vorgeworfen, das Anlagepublikum in dem Klagezeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung des Medikaments, von dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften verletzt zu haben.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)