Schadensersatz für 60 geschädigte Comroad AG-Aktionäre
15.01.2007 Das Landgericht Frankfurt a.M. hat einer Schadensersatzklage für 60 geschädigte Aktionäre stattgegeben (Geschäftszeichen 3-15 O 48/04). Die zum Schadensersatz verurteilten Beklagten Bodo Schnabel und Ingrid Schnabel müssen damit insgesamt rund € 750.000,00 an die Kläger bezahlen.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. liegt auf der gleichen Linie wie das Urteil des Landgerichts München I vom 25. Juli 2006, das ebenfalls ohne vorherige Beweisaufnahme ergangen war.
Die Klage war im Oktober 2002 beim Landgericht Frankfurt a.M. erhoben worden, weil die Eheleute Schnabel vorsätzlich falsche Unternehmensmeldungen herausgegeben hatten. So hatte der ehemalige Vorstand Bodo Schnabel insbesondere für das Geschäftsjahr 2001 Umsätze in Höhe von 97% frei erfunden.
Hinsichtlich der Klage gegen die Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel war lange Zeit umstritten, ob diese für ihr Tätigwerden auch zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt werden kann.
Das Landgericht Frankfurt a.M. ist zu der Überzeugung gelangt, dass Ingrid Schnabel ihren Ehemann unter anderem durch die Erstellung mehrerer fingierter Rechnungen und einer falschen Saldenmittelung als Gehilfin bei seinem sittenwidrigen Tun unterstützt hat und deshalb den geschädigten Klägerin ebenfalls wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt a.M. wusste sie, dass die von ihr gefälschten Unterlagen Basis für die dann veröffentlichten falschen Unternehmenszahlen waren und welche Auswirkungen dies hatte:
„Sie nahm aus Eigennutz zumindest billigend in Kauf, dass Anleger durch Täuschung zum Kauf verleitet wurden und aufgrund der Täuschung überteuerte Aktien eines Unternehmens erwarben, das einen völlig anderen Charakter vorgespiegelt hat. Vom Umfang ihrer Beihilfeleistungen hängt ihre Haftung nicht ab.“
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)