Navigation

Schefenacker PLC: CVA mit knapper Mehrheit genehmigt/Gerichtliche Überprüfung

Mit einer denkbar knappen Mehrheit von 75,9% (erforderlich waren 75%) ist der Restrukturierungsplan der Schefenacker plc auf der Gläubigerversammlung am 2.5.2007 in London vorläufig genehmigt worden. Der Plan muss noch von einem Gericht in London abgesegnet werden. Binnen 28 Tagen können dort Einwendungen eingereicht werden.

Auf der Gläubigerversammlung haben lediglich 56,5% der Anleihegläubiger ihre Stimme abgegeben. Unsere Kanzlei hat für sämtliche Anleger gegen den Plan gestimmt.

Wir prüfen derzeit die Einreichung eines Einspruchs bei Gericht in London, da maßgebliche Stimmen, die zu einer Ablehnung des CVA geführt hätten, nicht gewertet worden sind.

Darüber hinaus werden wir für unsere Mandanten die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Zinsen und des nach unserer Ansicht fällig gewordenen Nominalkapitals vorbereiten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)