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Advofin finanziert Schadensersatzklagen gegen Hypo Real Estate

München, Wien, 29. Januar 2008 – Die in Wien ansässige Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin (Advofin Prozessfinanzierung AG – www.advofin.at) hat sich gestern bereit erklärt, Schadensersatzklagen von Anlegern, die in der Zeit vom 3. August 2007 bis 15. Januar 2008 Aktien oder andere von der Hypo Real Estate (Hypo Real Estate Holding AG) emittierte Wertpapiere erworben haben, gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu finanzieren. Nach Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens ist die Advofin zum Ergebnis gekommen, dass ein gerichtliches Vorgehen für Anleger, die in dem genannten Zeitraum Wertpapiere erworben haben, eine realistische Chance auf Schadensersatz bietet.

Die Prozessfinanzierungszusage wurde exklusiv der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, München, und ausschließlich von diesen vertretenen Anlegern erteilt. „Wir freuen uns, dass sich Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt hat, ihr Know-how in diesem Fall zur Verfügung zu stellen“, erklärt Franz Kallinger, Mitglied des Vorstands der Advofin.

Betroffene Anleger können sich auf der Internetseite www.hre-schaden.de kostenlos registrieren. Um ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Prozesse zur Verfügung zu haben, endet die Registrierungsfrist am 28. Februar 2008.

Juristischer Hintergrund dieses Rechtsstreits ist die nach Ansicht der Advofin zu späte Bekanntgabe der Betroffenheit der Hypo Real Estate von der Subprime-Krise. Deshalb geht die Advofin davon aus, dass geschädigten Anlegern ein Schadensersatzanspruch nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz zusteht. Ob ein Musterprozess nach dem KapMuG (Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz) geführt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. „Sollte Rotter Rechtsanwälte die Führung eines Musterprozesses befürworten, so werden wir auch hierfür das erforderliche Finanzvolumen zur Verfügung stellen“, erklärt Franz Kallinger weiter.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)