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Bewegung im Schadensfall AMIS: Auszahlung der ersten Gelder für geschädigte Anleger startet voraussichtlich ab Februar 2008

In die Abwicklung des Massenschadensfalls der Wiener Finanzfirmen-Gruppe AMIS Financial Consulting AG, die auch in Deutschland in erheblichem Umfang tätig war, ist in den letzten Tagen vor Weihnachten erhebliche Bewegung geraten.

Auszahlung der ersten Gelder für geschädigte Anleger voraussichtlich ab Februar 2008

Mit einer ersten Auszahlung an die von uns in Zusammenarbeit mit der Wiener Kanzlei Kraft & Winternitz vertretenen deutschen Anleger ist voraussichtlich ab Februar 2008 zu rechnen.

Nach Angaben der Liquidatoren der Luxemburger Amis Funds und Top Ten Multifonds konnten nach Zusammenbruch der Finanzfirmen-Gruppe AMIS durch Verwertung der beiden Fonds etwa 66 Millionen Euro erlöst werden, die nunmehr zur Verteilung bereit stehen. Dabei sieht ein entsprechender Verteilungsvorschlag vor, dass in einer ersten Verteilungsquote zunächst rund 20 Prozent des eingezahlten Kapitals ausgezahlt werden. Insgesamt sollen geschädigte Anleger und damit auch unsere Mandanten auf diesem Weg etwa 45 bis 50 Prozent der bis zur Sperrung der beiden Fonds im Jahre 2004 eingezahlten Gelder zurück erhalten.

Für diejenigen unserer Mandanten, die auch nach der Sperrung der beiden Fonds noch Gelder eingezahlt haben, bereiten wir derzeit entsprechende Klagen in Deutschland vor, um diesen Mandanten ebenfalls zu Ihrem Geld zu verhelfen. Die Kanzlei Kraft & Winternitz wird insoweit parallel in Österreich tätig.

Langjährige Haftstrafen für AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl

Mit Urteil vom 21.Dezember 2007 wurden die beiden Firmen-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig befunden und zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Daneben wurde Ex-AMIS-Manager Thomas Mitter wegen Beihilfe zum Betrug zu dreineinhalb Jahren Haft verurteilt.

Republik Österreich haftet als Rechtsträger der Aufsichtbehörde FMA

In einem der Musterverfahren gegen die Republik Österreich als Rechtsträger der Finanzaufsichtsbehörde FMA erging ferner zwischenzeitlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein stattgebendes Urteil. Nach diesem Urteil haftet die Republik Österreich für jenen Schaden, der dem klagenden Anleger durch die Kapitalanlage bei AMIS entstanden ist; ggf. abzüglich möglicher Erlöse, wie etwa aus den oben beschriebenen luxemburger Fondsabwicklungen.

Wir erwarten, dass die Republik Österreich gegen das Urteil Berufung einlegen wird, so dass nunmehr die Entscheidungen der Rechtsmittelinstanzen, respektive des Obersten Gerichtshofes abzuwarten bleibt.

Weitergehende Informationen der Kanzlei Kraft & Winternitz, mit der wir in diesem Schadenskomplex eng zusammenarbeiten, können Sie auch unter http://www.kwlaw.at/Amis/index.php abrufen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)