Deutscher Investment Report (DIR) – Prüfung von Schadensersatzansprüchen
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft Schadensersatzansprüche gegen die Herausgeber des Börsenbriefes „Deutscher Investment Report“ und verantwortliche Personen.
Seit einiger Zeit steht der ehemals in der Schweiz ansässige Börsenbrief im Fokus der Ermittlungen durch Medien und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte untersucht derzeit, ob der Börsenbrief pflichtwidrig faktisch wertlose Aktien empfohlen und Marktpreise manipuliert hat und welche Ansprüche Geschädigte gegen die Verantwortlichen geltend machen können.
Ebenso wie andere Börsenbriefe ging der DIR hinsichtlich seiner Empfehlungen grundsätzlich dergestalt vor, dass im ungeregelten Freiverkehr (Open Market) gelistete Unternehmen mit optisch billigen Aktien vehement empfohlen und so Kurssteigerungen provoziert wurden. Dass es sich bei den empfohlenen Unternehmen regelmäßig um nahezu wertlose Firmen ohne Umsätze und operatives Geschäft handelt, wurde ebenso verschwiegen wie etwaige Interessenkollisionen.
In diesem Zusammenhang stehen wir Geschädigten bei Fragen und der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)