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Fortsetzung des ersten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen Daimler AG am 28. November 2008

Beweisaufnahme vor dem OLG Stuttgart wird fortgesetzt

Mit Verfügung vom 20.10.2008 hat der 20. Zvilsenat des OLG Stuttgart Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme auf den 28. November 2008, 9:00, Saal 2.10 im Gerichtsgebäude Archivstraße 15A/B, Stuttgart bestimmt.

In der vom 19. September 2008 fortgesetzten mündlichen Verhandlung soll u.a. weiter erörtert und durch Anhörung von Zeugen geklärt werden, ob die Musterbeklagte pflichtgemäß die Tatsache des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Prof. Schrempp bis zur Ad-hoc-Meldung vom 28. Juli 2005 geheim gehalten halt., wofür sie die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.

Wir sind zuversichtlich, dass der Musterbeklagten dieser Nachweis schon aus Rechtsgründen nicht gelingen wird. Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme wird damit jedoch endgültig feststehen, dass die Musterbeklagte das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempps deutlich zu spät gemeldet hat.

Bereits die am 19. September 2008 erfolgte Anhörung der Zeugen Kopper und Schrempp hat nämlich ergeben, dass das Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp zum Jahresende 2005 u.a. wegen der frühzeitigen Enbindung der Aufsichtsratsmiglieder der Musterbeklagten in den Entscheidungsprozess lange vor der Aufsichtsratssitzung vom 28.Juli 2005 hinreichend wahrscheinlich i.S.v. § 13 Abs. 1 S. 1 WpHG war.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)