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Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Infomatec IIS AG

LG Augsburg erlässt Vorlagebeschluss zum OLG München

Nachdem der II. Zivilsenat des BGH am 21.04.2008 entschieden hatte, dass im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KapMuG jeder einzelne von mehreren einfachen Streitgenossen gestellte Musterfeststellungsantrag zu berücksichtigen ist, hat das LG Augsburg nunmehr am 29.09.2008 den von uns beantragten Vorlagebeschluss erlassen.

Der Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren des OLG München wird nunmehr in Kürze unter anderem über die Fehlerhaftigkeit der Ad hoc-Meldungen der Infomatec IIS AG vom 29.12.1998, 20.05.1999, 13.09.1999 und 16.11.1999, insoweit vorliegende Pflichtverletzungen der ehemaligen Infomatec-Vorstände Harlos und Häfele sowie hieraus folgende Schadensersatzansprüche der von uns vertretenen Kläger entscheiden.

Der Vorlagebeschluss vom 29.09.2008 ist nach denjenigen in Sachen Deutsche Telekom und Daimler bereits der dritte Vorlagebeschluss, den wir seit in Kraft treten des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) für von uns vertretene geschädigte Kapitalanleger erwirkt haben.

Bereits gestellt aber noch nicht beschieden sind Musteranträge in Sachen EADS und MLP. Mehrere weitere Musteranträge sind noch für dieses Kalenderjahr in Vorbereitung.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)