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Lehman Brothers Holdings Inc. – Zertifikate/Anleihen: Haftung von Anlageberatern – Prozessfinanzierung

Der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers wirkt sich auch weiterhin gravierend auf deutsche Privatanleger aus. Seit dem Gläubigerschutzantrag des Mutterhauses gem. Chapter 11 in den USA am 15.09.2008 und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den Niederladen über die Lehman Brothers Treasury B.V. am 08.10.2008, welche als Emittentin der meisten Zertifikate in Erscheinung getreten ist, vertritt unsere Kanzlei zahlreiche geschädigte Anleger, denen zum Teil noch in den vergangenen Monaten Lehman Brothers – Zertifikate und/oder Anleihen von ihren Bankberatern noch als „sichere Anlage“ empfohlen worden waren.

Aufgrund der immensen Verbindlichkeiten der Lehman Brothers Treasury B.V. steht zu befürchten, dass Anleger mit keinen nennenswerten Zahlungen aus den Niederlanden rechnen können. Dennoch sollten die jeweiligen Ansprüche dort angemeldet werden, was wir für unsere Mandanten gerne erledigen.

Anleger, die mit solchen Zertifikaten oder Anleihen nunmehr Verluste erlitten haben, sollten zudem prüfen lassen, ob Haftungsansprüche gegen die beratende Bank aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Anlageberatung geltend gemacht werden können. Lassen Sie sich hierbei auch nicht von beschwichtigenden Aussagen Ihrer Bank abhalten.
Im Rahmen einer möglichen Haftung Ihres Anlageberaters ist jeder Fall gesondert zu behandeln, so dass ein Sammelverfahren nicht in Betracht zu ziehen ist. Das deutsche Rechtssystem kennt überdies ein solches Verfahren nicht.
Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei. Aber auch Anlegern, die entweder nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen oder das bestehende Kostenrisiko nicht eingehen möchten, bieten wir eine Möglichkeit zur Rechtsdurchzusetzung. In Zusammenarbeit mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG können wir im Einzelfall eine Prozessfinanzierung vermitteln.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)