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Lehman Brothers Holdings Inc. – Zertifikate/Anleihen: Haftung von Anlageberatern

Der Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers wirkt sich auch auf deutsche Privatanleger gravierend aus. Seit dem Gläubigerschutzantrag des Mutterhauses gem. Chapter 11 in den USA am 15.09.2008 haben sich in unserer Kanzlei zahlreiche Anleger gemeldet, denen in den vergangenen Monaten Lehman Brothers – Zertifikate und/oder Anleihen von ihren Bankberatern noch als „sichere Anlage“ empfohlen worden waren.

Angesichts der Tatsache, dass die Schieflage bei Lehman Brothers aufgrund der US-Finanzkrise schon länger bekannt war und der Tatsache, dass es sich bei Zertifikaten nach deutschem Recht um Inhaberschuldverschreibungen handelt, bei denen der Anleger das volle Risiko der Insolvenz des Emittenten trägt, entspricht eine Empfehlung solcher Zertifikate oder Anleihen als „sicher“ nicht den Vorgaben der BGH-Rechtsprechung zur pflichtgemäß durchgeführen Anlageberatung.

In den uns bekannten Fällen wurde über das Emittentenrisiko in den jeweiligen Beratungsgesprächen kein Wort verloren.

Anleger, die mit solchen Zertifikaten oder Anleihen nunmehr Verluste erlitten haben, sollten prüfen lassen, ob Haftungsansprüche gegen die beratende Bank aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Anlageberatung geltend gemacht werden können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)