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Medienfonds – Handlungsbedarf/Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte?

Seit Ende der 90er Jahre haben Anleger – unter anderem im Vertrauen auf vermeintlich erhebliche Steuervorteile – Milliarden Euro in Medienfonds investiert.

Spätestens seit dem Urteil des Landgerichts München I vom November 2007 gegen die ehemaligen Geschäftsführer der VIP Medienfonds zeichnet sich jedoch eine Änderung der bisher üblichen steuerlichen Behandlung der Medienfonds ab. Es ist zu erwarten, dass bisher gewährte Steuervorteile aberkannt werden, wodurch tausenden Fondsanlegern nachträgliche Steuerzahlungen in mehrstelliger Millonenhöhe bevorstehen können.

Neben den VIP Fonds könnten auch die von der Hannover Leasing GmbH & Co. KG aufgelegten Fonds betroffen sein, deren Geschäftsräume in Pullach/München zum Jahresende 2007 von der Münchner Staatsanwaltschaft durchsucht wurden. Die Vorwürfe betreffen, wie bei der VIP, die Höhe der den Anlegern zugewiesenen steuerlichen Verluste. Ob und ggf. in welchem Umfang auch noch andere Initiatoren in naher Zukunft betroffen sein können, ist derzeit noch nicht absehbar. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass die Finanzämter bereits kurzfristig mit der Geltendmachung von Steuernachforderungen an eine Vielzahl weiterer Anleger in Medienfonds herantreten werden.

Möglicherweise betroffene Anleger sollten sich daher beizeiten über die aktuellen Entwicklungen sowie ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einen Überblick zu verschaffen, um ggf. entsprechend vorbereitet zu sein.

Ansatzpunkte für letzteres können Pflichtverletzungen bei der Vermarktung wie bei der Verwertung der Fondsprodukte sein. Im Einzelnen zu untersuchen wären sowohl die Einwerbung der Anleger (Prospekt-/Beraterhaftung, z.B. im Hinblick auf die „Belastbarkeit“ der steuerlichen Gestaltung) als auch die Abwicklung der Geschäftsmodelle (versteckte Gewährung von „kick-backs“ u.ä.).

Für eine fundierte Einschätzung der Chancen und Risiken ist jedenfalls eine gründliche Analyse aller Sachverhaltsaspekte unbedingt erforderlich.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)