Recker-Dubai-Hotel möglicherweise Betrugsmodell
Seit dem 30.06.2008 haben es die Anleger des Dubai 1000 Hotelfonds schwarz auf weiß. Die Fondsgeschäftsführer Georg Recker und Andreas Mautner sprechen in einem Anlegerschreiben von einem drohenden Totalverlust.
In Deutschland sollen knapp 1000 Anleger rund 25 Millionen EUR investiert haben. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Dortmund wurden bereits 1 Millionen EUR auf Konten des Fonds sichergestellt. Nach unseren Informationen sollen vor dem Landgericht Düsseldorf bereits die ersten Hintermänner des Fonds zur Rückzahlung der Einlage im vollem Umfang verurteilt worden sein.
Letztlich ist es aber ungeklärt, wie viel Geld dem Fonds noch zur Rückzahlung der Beitrittssumme zur Verfügung steht. Aus vergleichbaren Fällen wissen wir, dass schnelles Handeln geboten ist. Zumindest rechtsschutzversicherte Anleger sollten sich ihre Rückzahlungsansprüche titulieren lassen.
Bei Vorliegen von Prospektfehlern kann der Investor nach Maßgabe des § 13 VerkProspG in Verbindung mit § 44 BörsG von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben, als Gesamtschuldner die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen. Hierbei ist schnelles Handeln erforderlich, denn nach § 46 BörsG verjährt der Anspruch in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem der Erwerber von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospektes Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung des Prospektes.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)