Navigation

Schadensersatzklagen gegen Hypo Real Estate Holding AG Aktuelle Entwicklungen

1. Finanzierung der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gesichert

Soweit sich die kontaktierten Rechtsschutzversicherungen bereits abschließend geäußert haben, wurden bisher ausnahmslos Deckungszusagen erteilt. Im Übrigen hat sich bereits am 29. Januar 2008 die in Wien ansässige Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin (www.advofin.at) bereit erklärt, Schadensersatzklagen von Anlegern gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu finanzieren, sofern diese zwischen 3. August 2007 und 15. Januar 2008 Aktien der HRE (oder andere von der HRE emittierte Finanzinstrumente) erworben haben. Über 160 Anleger haben bereits Interesse an einer solchen Vorgehensweise bekundet.

Es besteht also für jeden HRE-Geschädigten eine reelle Chance, seine Schadensersatzansprüche ohne eigenes (Prozss-) Kostenrisiko durchzusetzen.

2. Ausdehung des Anspruchszeitraums über den 15. Januar 2008 hinaus möglich

Mit Presseinformation vom 15. Januar 2008 hatte die HRE – entgegen mehrerer anderslautender Beteuerungen im Jahr 2007 – gemeldet, doch von der US-Subprime-Krise betroffen zu sein und eine Wertberichtigung auf US Collateralized Debt Obligations (CDOs) in Höhe von € 390 Mio. vorgenommen zu haben.

Der tatsächliche Abschreibungsbedarf könnte aber noch deutlich höher liegen: Am Montag, dem 10. März 2008, hat Vorstandschef Georg Funke in einem Mitarbeiterbrief das Erreichen der für 2008 angestrebten Unternehmensziele in Frage gestellt, ohne dabei jedoch konkret zu werden. Die Aktie verlor daraufhin über 10% und war erneut größter Verlierer im DAX. Von verschiedenen Bankhäusern wurde aufgrund dieser Meldung umgehend eine Korrektur des Kurszieles für die HRE-Aktie vorgenommen (Commerzbank: von € 25,00 auf € 23,00, Unicredit von € 25,00 auf € 16,00).

Sollte sich tatsächlich noch weiterer Abschreibungsbedarf auf die CDOs ergeben, könnten auch Anleger, die nach dem 15. Januar 2008 nachgekauft haben oder erst eingestiegen sind, Schadensersatzansprüche wegen der weiteren Kursverluste geltend machen.

3. Eventuell auch weitere Schadensersatzansprüche ehemaliger DEPFA-Aktionäre

Wir gehen davon aus, dass dass die bei der HRE Verantwortlichen bereits zu einem frühem Zeitpunkt im Jahr 2007 Kenntnisse vom signifikanten Wertberichtungsbedarf hatten, diese aber insbesondere mit Rücksicht auf die geplante DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG- Übernahme, die nicht gefährdet werden sollte, bewusst zurückgehalten wurden.

In diesem Zusammenhang wird neben Verstössen gegen Ad hoc-Publizitätspflichten zu prüfen sein, ob die zur Auszahlung der DEPFA-Aktionäre im Herbst 2007 durchgeführte HRE-Kapitalerhöhung ordnungsgemäß abgelaufen ist, d.h. insbesondere, ob und ggf. welche Angaben der entsprechende Wertpapierprospekt zu Belastungen des Unternehmens durch die US-Subprime-Krise enthält.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)