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ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG

Anleger wurden von der Gesellschaft angeschrieben und zur Zahlung weiterer Raten bzw. Erstattung von Kapitalrückzahlungen aufgefordert um die drohende Insolvenz zu verhindern.

Wir vertreten bereits Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co.KG (ALAG), die in der vergangenen Woche von der Gesellschaft angeschrieben worden sind und laut diesem Schreiben aufgefordert worden sind, dem seitens der ALAG angestrebten Liquidationsverfahren zuzustimmen, um ein ansonsten unausweichliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Mit diesem Schreiben werden u.a. die Anleger von der ALAG aufgefordert, ausstehende Rateneinlagen einzuzahlen, bzw. erhaltene Kapitalrückzahlungen an die ALAG wieder zurückzuzahlen.

Anleger der ALAG sollten nunmehr prüfen lassen, welche Folgen die Zustimmung zu diesem Liquidationsverfahren haben kann und ob Sie – im Hinblick auf die möglicherweise weitreichenden Folgen – die Zustimmung zu diesem Liquidationsverfahren erteilen sollten.

Daneben sollten Sie als Anleger aber auch mögliche Haftungsansprüche gegen die Vermittler dieser Anlage prüfen lassen und ggf. durchsetzen. Lassen Sie sich hierbei auch nicht von beschwichtigenden Aussagen des Anlagevermittlers abhalten. Im Rahmen einer möglichen Haftung Ihres Anlageberaters ist grundsätzlich jeder Fall gesondert zu behandeln, so dass ein Sammelverfahren nicht in Betracht zu ziehen ist. Das deutsche Rechtssystem kennt überdies ein solches Verfahren nicht.

Sofern eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)