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Ergebnis des weiteren Beweistermins im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen Daimler am 1. April 2009:

Musterbeklagte hat Vertraulichkeit der Insiderinformation nicht gewährleistet

In der mündlichen Verhandlung vom 1. April 2009 wurden als weitere Zeugen Herr Dr. Cordes und Herr Arnaud Lagardére zu der Frage gehört, ob sie von der Musterbeklagten ordnungsgemäß über ihre Pflichten aus ihrer Insiderstellung belehrt wurden – insbesondere die aus dem Zugang zu Insiderinformationen resultierenden Pflichten sowie die Folgen von eventuellen Pflichtverstößen.

Nach klägerischer Auffassung steht damit endgültig fest, dass die Musterbeklagte diesen Nachweis für eine ganze Reihe von Insidern nicht führen – und damit die Vertraulichkeit der Insiderinformation des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Prof. Schrempp nicht bis zum 28. Juli 2005 morgens gewährleisten konnte. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Ad-hoc-Meldung jedenfalls verspätet.

Das OLG hat Verkündungstermin bereits auf Mittwoch, den 22. April 2009, bestimmt. Wir berichten an dieser Stelle über den Fortgang der Angelegenheit.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)