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Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstände von Porsche – Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Nach Presseberichten sind gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Porsche Automobil Holding SE Wendelin Wiedeking (ehem. Vorstandsvorsitzender) und Holger Härter (ehem. Finanzvorstand) staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation und der Weitergabe von Insiderinformationen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Übernahmeversuch der Volkswagen AG eingeleitet worden.

Hintergrund ist insbesondere der extreme Kursanstieg der VW-Aktie Ende Oktober 2008. Damals war die VW-Aktie innerhalb kürzester Zeit auf über EUR 1.000,00 gestiegen, nachdem die Porsche Automobil Holding SE überraschend bekanntgab, ihren Anteil an VW auf 75% aufstocken und einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Volkswagen AG schließen zu wollen. In mehreren Stellungnahmen hatte der damalige Vorstandsvorsitzende Wiedeking zuvor betont, dass eine entsprechende Aufstockung auf 75 % „kein Thema“ sei.

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte prüft, ob aus diesem Verhalten Schadenersatzansprüche für Investoren abgeleitet werden können. Von dem dargestellten Verhalten der ehemaligen Vorstände betroffen sein können sowohl Aktionäre von Porsche, als auch VW sowie Investoren, die durch die Verzerrung des Aktienindex DAX Schäden erlitten haben. Der DAX ist durch den extremen Kurssprung der VW-Aktie verzerrt worden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)