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Fortsetzung des ersten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen Daimler AG am 01. April 2009

Mit Verfügung vom 06.02.2009 hat der 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme auf den 01. April 2009, 08.30, Saal 2.10 im Gerichtsgebäude Archivstraße 15A/B, Stuttgart bestimmt.

In der Verhandlung vom 01. April 2009 sollen zur weiteren Sachverhaltsklärung die Zeugen Herr Dr. Cordes und Herr Lagardere angehört werden. Hintergrund dieser Zeugenvernehmung soll die Frage sein, ob die Musterbeklagte die Tatsache des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Prof. Schrempp bis zur Ad-hoc-Meldung vom 28.07.2005 geheimgehalten hat. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass die Musterbeklagte insbesondere alle Insider, wie Herrn Dr. Cordes und Lagardere, ordnungsgemäß über Ihre Pflichten, die aus dem Zugang zu Insiderinformationen resultieren sowie die Folge von Verstößen gegen diese Pflichten, belehrt hat.

Nach klägerischer Auffassung ergibt sich allerdings bereits aus der mündlichen Verhandlung vom 28.11.2008 sowie den schriftsatzlichen Einlassungen der Musterbeklagten, dass Letzterer der Nachweis einer ordnungsgemäßen Belehrung aller Insider, wofür sie die volle Darlegungs- und Beweislast trägt, sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht nicht gelingen wird.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme steht daher bereits heute fest, dass die Musterbeklagte weit vor dem 28.07.2005 die Wahrung der Vertraulichkeit der Insiderinformation über das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp nicht mehr gewährleisten konnte und die Musterbeklagte damit unter Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht die Insiderinformation nicht umgehend gemeldet hat.

Dies bestätigen auch die Ergebnisse der bereits erfolgten Termine zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme vom 19.09.2008 sowie vom 28.11.2008. Über deren wesentlichen Inhalt und Ausgang wurde bereits mit Meldung vom 22.08.2008 und Meldung vom 05.11.2008 auf www.rrlaw.de, Die Kanzlei, Aktuelles, informiert.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)