H.E.A.T Mezzanine Programm von HSBC Trinkaus & Burkardt
Institutionellen und privaten Anlegern drohen Verluste in Höhe von 50 bis 80 % ihres eingesetzten Kapitals
ROTTER RECHTSANWÄLTE wurde von institutionellen und privaten Anlegern beauftragt, Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem von der HSBC Trinkaus & Burkardt AG emittierten H.E.A.T-Programm zu prüfen. Dieses Programm wurde von Banken, vor allem der UBS Deutschland AG, vertrieben, mit dem Versprechen, dass Anleger damit die Möglichkeit hätten, kostengünstig in solide Unternehmen des deutschen Mittelstandes zu investieren. Darüber hinaus wurde den Anlegern versprochen, dass ein unabhängiges Investmentboard in einem sorgfältig durchstrukturierten Investmentprozess die Entscheidung trifft, in welche Unternehmen investiert wird. Nach einer umfassenden Prüfung des aufgelegten H.E.A.T-Programms und der für dieses Programm handelnden Personen konnte ROTTER RECHTSANWÄLTE feststellen, dass seitens der handelnden Personen massive Interessenskollissionen bestanden, die den Anlegern hätten offengelegt werden müssen. Diese Interessenskollissionen waren nach Ansicht von ROTTER RECHTSANWÄLTE auch mitursächlich für die drohenden Verluste der betroffenen Anleger.
Die Details der durchgeführten Analyse wurden den Mandanten von ROTTER RECHTSANWÄLTE zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt.
Anleger, denen aufgrund einer Bankberatung H.E.A.T-Zertifikate veräußert wurden, sind regelmäßig nicht auf die der Bank gewährten Zuwendungen hingewiesen worden. Dies wäre aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich gewesen, um den Pflichten aus dem Beratungsverhältnis nachzukommen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich je nach Lage des individuellen Einzelfalls die Möglichkeit, sein Engagement aufgrund des unterlassenen Hinweises auf die erhaltenen Provisionen rückabzuwickeln.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)