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Haftbefehl gegen Fondsmanager der K1-Hedge-Fonds, Helmut Kiener – Prüfung von Schadensersatzansprüchen für geschädigte Investoren

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen den Initiator der K1 Firmengruppe Helmut Kiener Haftbefehl beantragt. Seit dem 28.09.2009 sitzt der selbsternannte Hedge-Fondsmanager in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft Kiener vor, zahlreiche Investoren unter Vorspiegelung extrem hoher Renditen mittels eines Vertriebsnetzes in ein komplexes Firmengeflecht gelockt und die eingesammelten Gelder veruntreut zu haben.

Kern des Firmengeflechts waren zwei Gesellschaften auf den British Virgin Islands, die K1 Invest Ltd. und die K1 Global Ltd. über die nach Angaben Kieners mittels eines „semi-automatischen Allokationssystems basierend auf statistischen und korrelativen Parametern“ Renditen von jährlich durchschnittlich 17,5 Prozent auf die angelegten Gelder erwirtschaftet worden sein sollen. Zur Partizipation an diesen Renditen wurden von Kiener zahlreiche Finanzprodukte wie Genussscheine und Fondsanteile angeboten. Mehrere Banken emittierten zudem auf dem Kiener-Geflecht basierende Zertifikate. Es steht zu befürchten, dass das Modell Kieners ausschließlich auf persönliche Bereicherung Kieners und Schädigung der Investoren ausgerichtet war. Derzeit werden Schäden von mindestens EUR 200 Millionen vermutet.

Die Kanzlei Rotter vertritt Mandanten und prüft Schadensersatzansprüche für geschädigte Investoren gegen sämtliche in Betracht kommende Anspruchsgegner wie Hintermänner des Betrugssystems, Anlagevermittler und -berater.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)