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Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegenüber Aktionär zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 12.06.2009 hat das Landgericht München I Presseberichten zufolge einem Anleger recht gegeben, der sich durch das Kommunikationsverhalten der HRE im Bezug auf ihre Betroffenheit von der Finanzmarktkrise getäuscht sah. Der Anleger hatte nach Meldungen der HRE vom 03.08.2007 und vom 07.11.2007 am 14.12.2007 Aktien der HRE erworben. In diesen Meldungen hatte die Beklagte behauptet, keine negativen Belastungen aus der US-Subprime-Krise zu erwarten und aus dieser Krise gestärkt hervorgegangen zu sein. Jeder Hinweis auf die tatsächliche Betroffenheit von der Finanzmarktkrise wurde bis zur Meldung der Beklagten vom 15.01.2008 unterlassen. Hier räumte die HRE zwar Belastungen hinsichtlich eines Portfolios an strukturierten Wertpapieren ein, noch bis Ende September 2008 verschwieg sie hingegen ihre Belastungen bei der erst im Oktober 2007 übernommenen DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG.

Die Kanzlei Rotter hat aufgrund eben dieses Verhaltens der HRE für zahlreiche private und institutionelle Investoren Schadensersatzklagen in Millionenhöhe gegen die HRE eingericht und begrüßt das Urteil ausdrücklich.
„Wir freuen uns über dieses Urteil, das unsere Auffassung der Sach- und Rechtslage bestätigt“ sagen die diesen Fall betreuenden Anwälte.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)