Navigation

Landgericht Frankfurt veröffentlicht Musterantrag im EADS Schadensersatzprozess

Mit Beschluss vom 17. Juli 2009 hat das Landgericht Frankfurt einen Musterfeststellungsantrag, den unser Haus für einen Anleger eingereicht hat, für zulässig erachtet. Dieser Musterfeststellungsantrag ist am 28. Juli 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, dort gerichtlicher Teil, Klageregister) veröffentlicht worden. Das Gericht überprüfte den Antrag vor der Beschlussfassung über die Zulässigkeit und Veröffentlichung insbesondere dahingehend, ob die angebotenen Beweismittel geeignet sind (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 KapMuG).

Unsere Kanzlei hat bereits in mindestens neun weiteren Parallelverfahren einen gleichgerichteten Musterfeststellungsantrag mit dem Ziel der Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gestellt. Sobald das Landgericht Frankfurt am Main auch über deren Zulässigkeit entschieden hat, wird es einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erlassen. Derzeit wird mit einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main noch im 4. Quartal 2009 gerechnet.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird im Rahmen eines solchen Musterverfahrens für eine Vielzahl von weiteren Parallelverfahren verbindlich entscheiden, ob die beklagte Emittentin EADS N.V. den Kapitalmarkt pflichtwidrig nicht rechtzeitig über die verspätete Auslieferung des Großraumflugzeuges A380 und die daraus resultierenden erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen informierte.

Der Vorwurf, die pflichtgemäße und umgehende Information des Kapitalmarktes hierüber unterlassen zu haben, wird nun auch durch die französische Börsenaufsicht AMF, die in diesem Zusammenhang gegen ehemalige und amtierende EADS Manager wegen Insiderhandels ermittelt hat, bestätigt. Nachdem nun vorliegenden Abschlussbericht der AMF sollen sieben ehemalige oder amtierende Manager gegen zwingende gesetzliche Verbote des Insiderhandels verstoßen haben. Nach Angabe der AMF erfuhren die Verantwortlichen der EADS bereits im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen am 17.02.2006 und am 01.03.2006 von den massiven Entwicklungsproblemen bei der A380. Der Kapitalmarkt wurde jedoch erst ansatzweise am 13. Juni 2006 und ausführlicher am 3. Oktober 2006 über die erheblichen Auslieferungsverzögerungen informiert, was zu einem dramatischen Absturz der EADS-Aktie führte. Die betroffenen Verantwortlichen der EADS hatten indes die Insiderinformation bis dahin für eigene Aktiengeschäfte genutzt und Millionenerlöse erzielt.

Die französische Börsenaufsicht AMF, die parallel zur Pariser Staatsanwaltschaft wegen Insiderhandels ermittelte, kann nun empfindliche Geldstrafen gegen die Manager verhängen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)