Navigation

Lehman Brothers Holdings Inc.-Insolvenzverfahren in den USA – Fristen beachten

Im Zusammenhang mit der von der Lehman Brothers Holding Inc. abgegebenen Garantie für die seitens europäischer Tochtergesellschaften emittierten Zertifikate sollten Anleger ihre Ansprüche beim US-Insolvenzgericht anmelden.

Hierzu müssen Zertifikatebesitzer zunächst klären, ob die sich in ihrem Depot befindlichen Papiere einem besonderen Anmeldeverfahren unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere in der „Lehman Programs Securities List“ aufgeführt sind. Dieses Formular kann online unter http://www.lehman-docket.com/ abgerufen werden.

Für die Anspruchsanmeldung sind folgende zwei Schritte erforderlich:

1. Über die Bank, bei der die Zertifikate im Depot gehalten werden, muss eine sog. „Blocking Number“ (Sperrnummer) beantragt werden; die Bank des Anlegers muss hierzu mit der entsprechenden Verwahrstelle (Euroclear bzw. Clearstream) Kontakt aufnehmen und diesen Antrag stellen. Die Beantragung der Sperrnummer bei Euroclear bzw. Clearstream muss von der Depotbank bis spätestens 23.10.2009, 23:00 Uhr erfolgen.

2. Ausfüllen und Übersendung (mit Originalunterschrift) eines Formblatts („Proof of claim“) per Post. Dieses Formular kann ebenfalls online unter http://www.lehman-docket.com/ abgerufen werden. Das Formblatt muss bis spätestens 02.11.2009 bei der in den USA zuständigen Abwicklungsstelle im Original eingegangen sein (Faxschreiben, e-mails etc. reichen nicht aus!).

Gerne übernehmen wir für Sie die Anmeldung in den USA. Eine rechtzeitige Bearbeitung können wir jedoch nur in solchen Fällen gewährleisten, in denen wir bis spätestens 16.10.2009 mit der Anmeldung beauftragt worden sind.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0; jochem@rrlaw.de)