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MLP: Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG); Vorlagebeschluss erlassen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht

Mit Beschluss vom 30.12.2008 hat das LG Heidelberg entschieden, dass die von Rotter Rechtsanwälten gestellten Musterfeststellunganträge zulässig sind. Dementsprechend wurde ein Vorlagebeschluss an das OLG Karlsruhe erlassen sowie dieser im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Gericht überprüfte die in 11 Verfahren gestellten Musterfeststellungsanträge vor der Entscheidung über deren Zulässigkeit und Erlass bzw. Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses insbesondere dahingehend, ob die angebotenen Beweismittel geeignet sind (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 KapMuG) und die Darlegungen den Musterfeststellungsantrag rechtfertigen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 KapMuG).

Es besteht die Möglichkeit, den veröffentlichten Antrag im Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de (Gerichtlicher Teil, MLP) einzusehen. Das OLG Karlsruhe wird im Rahmen des Musterverfahrens nun darüber entscheiden, ob die Bilanzierungspraxis der MLP AG u.a. im relevanten Zeitraum rechtswidrig war. Aufgrund der Durchführung eines Musterverfahrens wird diese Entscheidung auch für eine Vielzahl weiterer Verfahren, welche ebenfalls von dieser ent-scheidunsgerheblichen Frage abhängen, bindend sein.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0; rotter@rrlaw.de)